Verkehrsgutachten von FIB-Sachverständigen

Präzise Immobilienbewertung in Wuppertal

Ein Verkehrsgutachten von unseren FIB-Sachverständigen bietet Ihnen eine detaillierte und präzise Bewertung Ihrer Immobilie in Wuppertal. Dieses umfassende Gutachten analysiert den Verkehrswert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Lage, Zustand und aktuelle Marktentwicklungen. Unsere erfahrenen Diplom-Sachverständigen (FIB) liefern Ihnen ein verlässliches Gutachten, das Ihnen Klarheit für Kauf, Verkauf oder Investitionsentscheidungen verschafft.

Das Verkehrswert-Gutachten für Wuppertal und Umland

Ein Verkehrswertgutachten erfüllt alle Anforderungen des § 194 BauGB und wird erstellt, um den voraussichtlichen Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks festzustellen. Verkäufer oder Käufer nutzen es, um einen verlässlichen Kaufpreis zu ermitteln.

Wichtig sind Verkehrswertgutachten aber auch bei Vermögensauseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungen. Ebenfalls bietet der Verkehrswert bei der Ermittlung von Erbschafts- und Schenkungssteuer eine gute Orientierungshilfe.Der Verkehrswert ist als „der Marktwert“ definiert, der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung der am wahrscheinlichsten zu erzielende Preis auf dem Grundstücksmarkt wäre.Persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die das Marktgeschehen beeinflussen könnten, finden bei der Ermittlung des Verkehrswertes keine Beachtung. Als wichtige Datengrundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes dient unter anderem der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Diese Institution gibt es in Deutschland seit 1960 und hat das Ziel, Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu schaffen. Die erhobenen, analysierten und veröffentlichten Daten dienen dann als Grundlage für die Verkehrswertgutachten von zertifizierten Sachverständigen oder auch von Beleihungswertgutachten der Banken.

Zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind umfangreiche Recherchen, Beschreibungen, Erklärungen und Angaben zwingend erforderlich. Es enthält alle Angaben die erforderlich sind, sich ein genaues Bild von dem Bewertungsobjekt zu machen und ist so auch für den Laien verständlich nachvollziehbar. Dadurch werden meine Verkehrswertgutachten von deutschen Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.

Je nach Art des Bewertungsobjektes kommen bei der Wertermittlung folgende Richtlinien zur Anwendung:

Um den Verkehrswert festzulegen sind verschiedene Faktoren relevant:

Marktwert-Analyse

Eine Marktwertanalyse ist ein zielgenaues Mittel zur Preisfindung einer Immobilie. Die Marktwertanalyse hilft also dabei, den Wert einer Immobilie richtig einzuschätzen um diese dann erfolgreich zum besten Preis zu verkaufen. Die Marktwertanalyse ist kein Verkehrswertgutachten nach dem § 194 BauBG.

ZUR MARKTWERT-ANALYSE

Kurzgutachten

Ein reguläres Verkehrswertgutachten verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand, z.B. durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei diversen Ämtern. Eine kostengünstige Alternative hierzu bietet das sogenannte Kurzgutachten. Wenn Sie nur wissen möchten, welchen Wert Ihre Immobilie hat…

ZUM KURZGUTACHTEN

Verkehrswertguchten

Ein Verkehrswertgutachten erfüllt alle Anforderungen des § 194 BauGB und wird erstellt, um den voraussichtlichen Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks festzustellen. Verkäufer oder Käufer nutzen es, um einen verlässlichen Kaufpreis zu ermitteln. Wichtig sind Verkehrswertgutachten…

ZUM VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Wertgutachten

Das Wertermittlungsgutachten ist die einzige qualifizierte Möglichkeit den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks zu einem festgelegten Wertermittlungsstichtag nachhaltig zu bestimmen.

Je nach Anforderung wende ich folgende Immobilien-Wertermittlungsstrategien an:
  • Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Dieses Gutachten ist gerichtsverwertbar und wird von auch den Finanzbehörden anerkannt
  • Kurzgutachten zur Verwendung in außergerichtlichen Prozessen.

Beide Formen der Gutachtenerstattung sind strengen Regeln unterworfen und werden von mir völlig unparteiisch und neutral durchgeführt. Das Verkehrswertgutachten erfüllt alle Anforderungen des § 194 BauGB. Demnach wird der Verkehrswert (auch Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks … ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Bei einem Verkehrswertgutachten wird der Wert eines Grundstücks und der aufstehenden Gebäude nach den Anforderungen des (BauGB) § 194 in Verbindung mit den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 1. Juli 2010 und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 1. März 2006 ermittelt.

Je nach Art des Bewertungsobjektes finden bei der Wertermittlung die
  • Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 20. März 2014,
  • Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie – EW-RL) Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 12. November 2015 oder die
  • Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 5. September 2012

Anwendung. Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens sind umfangreiche Recherchen, Beschreibungen, Erklärungen und Angaben zwingend erforderlich. Es enthält alle Angaben die erforderlich sind, sich ein genaues Bild von dem Bewertungsobjekt zu machen und ist in der Wertermittlung auch vom Laien nachvollziehbar. Deshalb werden meine Verkehrswertgutachten von deutschen Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.

Das Kurzgutachten wird unter Anwendung derselben Wertermittlungsverfahren und den gleichen Berechnungsmethoden erstattet wie ein Verkehrswertgutachten.
Beschreibungen und Erklärungen sind jedoch auf das Wesentliche beschränkt. Recherchen (z.B. zu Altlasten oder Denkmalschutz) werden nur dann betrieben, wenn dies durch Sie explizit beauftragt wurde. Das gleiche gilt für grundstücksgleiche Rechte (wie z.B. Erbbaurecht oder Wohnrecht).

Kurzgutachten oder Privatgutachten finden häufig bei außergerichtlichen Streitigkeiten im Familienrecht (z.B. Scheidung) oder Erbrecht und bei Betreuungsangelegenheiten Anwendung. Aber auch bei der Vorbereitung zum Verkauf ist ein Kurzgutachten empfehlenswert, da dieses einen genaueren Wert bestimmt, als eine oberflächliche Marktwertschätzung oder Marktwertanalyse von Maklern und Banken.

FIB zertifizierte Sachverständige für die Immobilienbewertung

01

Marktwertanalyse für den Immobilienverkäufer

02

Kaufbetreuung für den Immobilienerwerber

03

Immobilienmakler für den perfekten Verkauf Ihrer Immobilie in Wuppertal und im Umland

04

Wir sind immer erreichbar oder melden uns innerhalb weniger Stunden zurück

Ihr seriöser und zertifizierter Ansprechpartner!

Neben der Zertifizierung als FIB Sachverständiger profitieren Sie bei Ihrem Immobiliengutachter von den Vorteilen für die Immobilien und Grundstücksbewertung. Natürlich dürfen auch Immobilienkäufer eine fachkompetente Kaufberatung von uns erwarten.

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